Häufig gestellte Fragen

Hier sind einige häufig gestellte Fragen (FAQs) von Immobilieneigentümern an unsere Hausverwaltung und passende Antworten:


Allgemeine Verwaltung

Wie kann ich auf die Eigentümerinformationen zugreifen?
Antwort: Über unser Online-Portal stellen wir Ihnen alle relevanten Dokumente zur Verfügung. Dort finden Sie dann je nach Verwaltungsart (SEV, WEG oder MVV) die Protokolle der Eigentümerversammlungen, Abrechnungen, Mietverträge u.ä.

Wie kommuniziert die Hausverwaltung mit den Eigentümern?
Antwort: Wir kommunizieren hauptsächlich über unser Portal und per E-Mail. Dringende Informationen werden zusätzlich per Push-Benachrichtigung oder telefonisch übermittelt.


Finanzen und Abrechnung

Wie erhalte ich meine jährliche Hausgeldabrechnung bzw. Betriebkostenabrechnung?
Antwort: Die Hausgeldabrechnung als auch die Betriebskostenabrechnungen werden digital in unserem Portal bereitgestellt. Sie können diese jederzeit herunterladen oder bei Bedarf einen Ausdruck anfordern.

Was passiert bei Zahlungsrückständen von Eigentümern oder Mietrückständen?
Antwort: Rückstände werden durch unser automatisiertes Mahnwesen verfolgt. Bei Bedarf leiten wir rechtliche Schritte ein, um die Interessen der Gemeinschaft bzw. des Eigentümers zu wahren.

Wie wird die Instandhaltungsrücklage verwaltet?
Antwort: Die Instandhaltungsrücklage wird treuhänderisch auf einem separaten Konto verwaltet. Details zur Höhe und Verwendung finden Sie in den jährlichen Abrechnungen.


Technische Verwaltung

Wie melde ich Schäden oder Mängel an der Immobilie?
Antwort: Schäden oder Mängel können Sie über unser Online-Portal melden. Bitte beschreiben Sie das Problem genau und laden Sie, falls möglich, Fotos hoch. Für echte Notfälle (z.B. Rohrbruch, Heizungsausfall im Winter) stellen wir Ihnen Notrufnummern zur Verfügung.

Welche Wartungsarbeiten sind geplant?
Antwort: Geplante Wartungsarbeiten finden Sie am „schwarzen Brett“ unseres Portals. Wir informieren Sie außerdem rechtzeitig über geplante Maßnahmen per E-Mail.


Eigentümerversammlung und Beschlüsse

Wann findet die nächste Eigentümerversammlung statt?
Antwort: Die Termine für Eigentümerversammlungen werden frühzeitig per Einladung mit Tagesordnung bekannt gegeben. Sie finden die Informationen auch in Ihrem Portal.

Kann ich Anträge für die Eigentümerversammlung einreichen?
Antwort: Ja, Anträge können Sie bis zu zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich über unser Portal oder per E-Mail einreichen.

Wie werden Beschlüsse umgesetzt?
Antwort: Nach der Versammlung erhalten Sie ein Protokoll mit den Beschlüssen. Die Verwaltung setzt die Beschlüsse innerhalb des festgelegten Zeitrahmens um.


Rechtliche und organisatorische Fragen

Wie wird die Teilungserklärung eingehalten?
Antwort: Die Verwaltung überwacht die Einhaltung der Teilungserklärung und Hausordnung. Bei Verstößen leiten wir entsprechende Maßnahmen ein.

Kann ich meine Wohnung kurzzeitig vermieten?
Antwort: Die Möglichkeit zur kurzzeitigen Vermietung (z. B. Airbnb) hängt von der Teilungserklärung, den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft als auch von weiteren rechtlichen Rahmenbedingen ab.

Was passiert bei einem Wechsel der Hausverwaltung?
Antwort: Wir sorgen für einen nahtlosen Übergang. Alle relevanten Unterlagen werden digital übergeben, und die Eigentümer werden rechtzeitig über den Wechsel informiert.


Haben Sie noch weitere spezifische Anliegen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! 😊